Ein Projekt der Alterric GmbH zusammen mit dem Projektpartner naturwind

Alterric – Partner für erfolgreiche Windenergieprojekte

Alterric entwickelt, projektiert, vermarktet und bewirtschaftet Windparks und zählt zu den größten Onshore-Grünstromerzeugern in Zentraleuropa. Aktuell betreibt das Unternehmen über 2.400 Megawatt installierte Leistung im eigenen Bestand. Die Pipeline für neue Windprojekte umfasst über 9.000 Megawatt.

Alterric ist überzeugt, dass die Klimaziele in Europa nur durch einen verstärkten Ausbau der Windkraft an Land erreicht werden können. Mit dieser Perspektive bringen mehr als 350 erfahrene Expertinnen und Experten den Ausbau in Richtung 100 Prozent erneuerbare Energien voran. Alterric-Teams arbeiten an zehn Standorten in Deutschland sowie in internationalen Büros, unter anderem in Frankreich und Griechenland. Damit will Alterric einen signifikanten Beitrag zu Klimaschutz, Versorgungssicherheit und zum Erhalt unserer Umwelt leisten.

Informationen zum Projekt

Das Projekt

Auf dem Gebiet der Stadt Walsrode (Landkreis Heidekreis) plant Alterric, zusammen mit dem Kooperationspartner, naturwind, und der Gemeinschaft der Flächeneigentümer, den Bau von bis zu elf Windenergieanlagen im Südkämper Bruch. Von diesen elf Anlagen bietet Alterric den Flächeneigentümern eine zum Erwerb in einer eigenen Betreibergesellschaft. Auch die umliegenden Ortschaften können vom Betrieb des Windparks profitieren. Geplant ist die finanzielle Teilhabe über einen Windsparbrief sowie einen lokalen Stromtarif.

Aktueller Planungsstand und nächste Schritte

Die Potenzialfläche befindet sich zwischen Südkampen, Nordkampen, Stemmen und Otersen, westlich der Landesstraße L 160. Sie bietet Platz für bis zu elf moderne Windenergieanlagen mit circa 260 Metern Gesamthöhe. Ein einzelnes Windrad dieser Größenordnung kann circa 4.800 Haushalte mit grünem Strom versorgen. Es handelt sich nicht um ein offiziell ausgewiesenes Windeignungsgebiet. Ein Gericht hat den alten Regionalplan Wind für den Heidekreis gekippt, neue Eignungsgebiete befinden sich seit 2015 in Aufstellung.

Die Projektinitiatoren halten die Fläche jedoch grundsätzlich für die Windenergieerzeugung geeignet und auch erforderlich, um die von der Bundesregierung geforderten Flächenziele für die Windenergie im Heidekreis zu erfüllen. Insbesondere im südlichen Heidekreis gibt es geeignete Flächen für die Windstromerzeugung. Bei der Planung der Anlagen haben sich die Projektierer unter anderem an den Abständen zur Wohnbebauung in Südkampen und Stemmen orientiert. 1.000 Meter Abstand zu Wohnhäusern werden eingehalten. Erste Untersuchungen zu Schall- und Schattenemissionen sowie zum Artenschutz fanden bereits statt.

Die geplanten Anlagen liegen auf überwiegend privaten Flächen. Mit den Flächeneigentümern wurden entsprechende Nutzungsverträge vereinbart und eine Eigentümergemeinschaft gegründet. Diese ist eng in sämtliche Planungen eingebunden. Am 31. August 2023 hat der geplante Windpark einen wichtigen Meilenstein erreicht – die engagierten Projektmacher haben den Genehmigungsantrag persönlich beim Landkreis Heidekreis eingereicht.

Windparklayout

Die Planung für einen Windpark folgt den fachlichen Anforderungen, die sich aus verschiedenen Daten und Parametern ergeben. Dazu gehören die lokalen Windgeschwindigkeiten, die Geländebeschaffenheit und Aspekte der natürlichen Umgebung ebenso wie die technischen Daten der geplanten Windenergieanlagen. Auch die Bebauung der Umgebung sowie die ober- und unterirdische Versorgungsinfrastruktur spielen eine Rolle.

Teilhabe: Was haben Anwohner und Gemeinde davon?

Kommunen und Anwohner sollen von der Windenergieerzeugung finanziell profitieren. Vorteile aus dem Windpark für die Region sind:

Kommunalabgabe aus dem EEG 2021

Der Gesetzgeber hat mit dem EEG 2021 erstmals die Möglichkeit eingeräumt, Kommunen im Umkreis eines Windparks finanziell zu beteiligen. Jährlich können bis zu 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde an Gemeinden im 2,5 Kilometer-Umkreis ausgezahlt werden. Die Projektpartner haben sich darauf verständigt, diese Kommunalabgabe für den Windpark Südkämper Bruch zu zahlen. Konkret sind das laut aktueller Ertragsprognosen jährlich rund 39.000 Euro pro Windenergieanlage.

Gewerbesteuereinnahmen

Bis zu 99 Prozent der Gewerbesteuereinnahmen werden am Standort des Windparks gezahlt, nicht am Standort des Betreibers. Dies regelt eine Sondervereinbarung zwischen Alterric, der Stadt Aurich und dem zuständigen Finanzamt. Dadurch profitieren die betreffenden Gemeinden und deren Einwohner vor Ort von den Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windenergieprojekt.

Abgabe für gemeinnützige Zwecke

Zusätzlich verpflichten sich die Betreiber und die Landeigentümer zur Zahlung einer freiwilligen Abgabe für gemeinnützige Zwecke. Insgesamt 3.000 Euro pro Windrad sollen jährlich an gemeinnützige Projekte und Vereine gehen. Über die Verteilung der Gelder könnte eine örtliche Stiftung oder ein Förderverein entscheiden.

Finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten für Anwohner

Auf einer ersten Infoveranstaltung zum Projekt im Juni 2022 wurden die Anwohner zum Interesse an einer Beteiligung am Windpark sowie zu möglichen Beteiligungsmodellen befragt. Die Ergebnisse der Umfrage wurden bei der Auswahl der Beteiligungsmodelle berücksichtigt. Besonders dem vor Ort gegründeten Sprecherkreis war es ein Anliegen, für „jeden Geldbeutel“ einen Mehrwert durch den geplanten Windpark zu ermöglichen.

Windsparbrief für Anwohner

Anwohnern des künftigen Windparks wird nach Fertigstellung des Parks ein so genannter Windsparbrief angeboten. Der Windsparbrief ist eine Beteiligungsmöglichkeit, bei der die Bürger vor Ort indirekt von den Erträgen des Windparks profitieren können. Die Bürger können ihre Anlagebeträge (ab 500 Euro) in Form eines Sparbriefes bei einer Bank anlegen. Die angelegte Summe wird mit einem festen Zinssatz von 7,5 Prozent über die Laufzeit des Sparbriefes (sieben Jahre) verzinst. Dank eines Zuschusses der Windpark-Betreibergesellschaft kann dieser attraktive Zinssatz angeboten werden.

Windstromtarif

Darüber hinaus wollen Alterric und naturwind gemeinsam mit einem Drittanbieter umliegenden Haushalten einen lokalen Stromtarif anbieten. Bis zu 450 Haushalte im Umkreis können davon profitieren. Angedacht ist ein jährlicher Strompreisbonus von 650 Euro (bei elf Windenergieanlagen). Der Bonus wird für zehn Jahre aus den Einnahmen des Windparks finanziert.

Bürgerwindenergieanlage

Ab sechs genehmigten Windenergieanlagen kann beim Projekt Südkämper Bruch ein Windrad als Bürgerwindenergieanlage von Anwohnern und Flächeneigentümern erworben werden. Das heißt, die Anwohner und Grundstücksbesitzer werden selbst Gesellschafter oder Genossenschaftler und können so direkt finanziell aus der Windstromerzeugung profitieren. Sie tragen bei diesem Beteiligungsmodell aber auch gemeinsam das unternehmerische Risiko für die erworbene Windkraftanlage.

Windkraft und Umwelt

Auswirkungen und Maßnahmen

Zu möglichen Schall- und Schattenemissionen fanden bereits Voruntersuchungen statt, mit dem Ergebnis, dass die maximalen Schallbelastungen eingehalten werden können. Der Gesetzgeber hat Grenzwerte für Lärm bei Tag und bei Nacht festgelegt, die nachweislich eingehalten werden müssen. Abschließende Gutachten werden nun erstellt und sind auch Gegenstand im Genehmigungsverfahren.

Um übermäßigen Schattenschlag auf Wohnhäuser zu vermeiden, hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass die theoretisch maximal mögliche Schattenwurfdauer auf ein Wohnhaus 30 Minuten am Tag und 30 Stunden im Jahr nicht überschreiten darf. Für die Windenergieanlagen wird dann eine Abschaltvorrichtung vorgesehen. Dazu werden Sensoren, die die Strahlung und die Beleuchtungsstärke messen, verwendet und die Windenergieanlagen sowie sämtliche betroffenen Wohnhäuser genau eingemessen. Für einzelne Wohnhäuser wird im Projekt Südkämper Bruch eine solche Abschaltautomatik eingesetzt. Die tatsächliche Beschattungsdauer ist beim Einsatz dieser Abschaltautomatik dann auf acht Stunden pro Jahr begrenzt.

Im Gebiet Südkämper Bruch wurden im Jahr 2021/22 bereits Brut- und Rastvogelkartierungen von einem qualifizierten Büro durchgeführt. Dabei wurden die artenschutzrechtlichen Vorgaben des Landes Niedersachsen streng eingehalten. Die naturschutzfachlichen Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt werden über das Bundesnaturschutzgesetz geregelt und in Form von Artenschutz- und Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. Die Fläche wird heute überwiegend landwirtschaftlich genutzt.

Dialog und Zusammenarbeit

Energiewende ist Teamwork – deshalb ist es uns wichtig, eine breite Akzeptanz für unsere Windparkprojekte zu erreichen. Alterric-Projekte entstehen im engen Austausch mit Kommunen und Grundeigentümern. Wir stehen für die Fragen der Anwohner zur Verfügung. Denn für uns lebt gute Nachbarschaft von Information und Austausch.

Ihre Fragen

Sprechen Sie uns gern an

So erreichen sie uns:
Alterric Deutschland GmbH
Martin Prisson
Vahrenwalder Straße 245-247
30179 Hannover

Telefon: +49 511 64665222
E-Mail: martin.prisson@alterric.com

Alterric Deutschland GmbH
Tamara Adam
Vahrenwalder Straße 245-247
30179 Hannover

Telefon: +49 511 260933-201
E-Mail: tamara.adam@alterric.com

naturwind
Milan Piezunka

Kontakt des Sprecherkreises
E-Mail: windpark-suedkaemperbruch@web.de

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