Alterric – Partner für erfolgreiche Windenergieprojekte
Alterric ist ein Gemeinschaftsunternehmen des Energieversorgers EWE AG und der Aloys Wobben Stiftung als alleiniger Anteilseignerin des Windpioniers ENERCON. Unsere technologisch und wirtschaftlich starken Mutterhäuser haben ihr Know-how, ihre jahrzehntelange Erfahrung, ihre Projekte und ihre Investitionskraft für Erneuerbare Energien in der Alterric-Gruppe gebündelt.
Wir verstehen uns als innovatives und gleichzeitig bodenständiges Unternehmen. Alterric bleibt in seinen Regionen verwurzelt: Wir setzen auf Verlässlichkeit, Transparenz und langfristige Partnerschaften. Deshalb werden wir den geplanten Windpark Südkämper Bruch nach der Inbetriebnahme im Alterric-Bestand halten. So haben unsere künftigen Windparknachbarn dauerhaft kompetente Ansprechpartner – nicht nur in der Projektphase, sondern auch dann, wenn die Anlagen grünen Strom erzeugen.
Das Alterric-Vorhaben Windpark Südkämper Bruch stellen wir Ihnen im Folgenden vor.
Informationen zum Projekt
Das Projekt
Auf dem Gebiet der Stadt Walsrode (Landkreis Heidekreis) plant Alterric, zusammen mit dem Kooperationspartner, naturwind, und der Gemeinschaft der Flächeneigentümer, den Bau von bis zu elf Windenergieanlagen im Südkämper Bruch. Von diesen elf Anlagen bietet Alterric den Flächeneigentümern eine zum Erwerb in einer eigenen Betreibergesellschaft. Auch die umliegenden Ortschaften können vom Betrieb des Windparks profitieren. Zudem hat Alterric für Anwohnerinnen und Anwohner ein individuelles Beteiligungskonzept entwickelt.
Aktueller Planungsstand und nächste Schritte
Die Potenzialfläche für den Windpark befindet sich zwischen Südkampen, Nordkampen, Stemmen und Otersen, westlich der Landesstraße L 160. Sie bietet Platz für bis zu elf moderne Windenergieanlagen mit circa 260 Metern Gesamthöhe. Ein einzelnes Windrad dieser Größenordnung kann circa 4.800 Haushalte mit grünem Strom versorgen. Es handelt sich nicht um ein offiziell ausgewiesenes Windeignungsgebiet. Ein Gericht hat den alten Regionalplan Wind für den Heidekreis gekippt, neue Eignungsgebiete befinden sich seit 2015 in Aufstellung.
Die Projektinitiatoren halten die Fläche jedoch grundsätzlich für die Windenergieerzeugung geeignet und auch erforderlich, um die von der Bundesregierung geforderten Flächenziele für die Windenergie im Heidekreis zu erfüllen. Insbesondere im südlichen Heidekreis gibt es geeignete Flächen für die Windstromerzeugung. Bei der Planung der Anlagen haben sich die Projektierer unter anderem an den Abständen zur Wohnbebauung in Südkampen und Stemmen orientiert. 1.000 Meter Abstand zu Wohnhäusern werden eingehalten. Die Untersuchungen zu Schall- und Schattenemissionen sowie zum Artenschutz fanden bereits statt und sind Teil des Genehmigungsantrags.
Die geplanten Anlagen liegen auf überwiegend privaten Flächen. Mit den Flächeneigentümern wurden entsprechende Nutzungsverträge vereinbart und eine Eigentümergemeinschaft gegründet. Diese ist eng in sämtliche Planungen eingebunden.
Windparklayout
Die Planung für einen Windpark folgt den fachlichen Anforderungen, die sich aus verschiedenen Daten und Parametern ergeben. Dazu gehören die lokalen Windgeschwindigkeiten, die Geländebeschaffenheit und Aspekte der natürlichen Umgebung ebenso wie die technischen Daten der geplanten Windenergieanlagen. Auch die Bebauung der Umgebung sowie die ober- und unterirdische Versorgungsinfrastruktur spielen eine Rolle.
Erfolgreiche Reservierung der Einspeiseleistung
Anlagen, die den Wind für eine grüne Stromernte einfangen, brauchen für die Energieversorgung einen wichtigen Partner, nämlich das Stromnetz. Deshalb ist die Zusage des Übertragungsnetzbetreibers AVACON, für den Windpark Südkämper Bruch die nötige Einspeiseleistung von über 78 Megawatt zu reservieren, ein wichtiger Meilenstein für da Energiewendeprojekt.
Teilhabe: Was haben Anwohner und Gemeinde davon?
Kommunen und Anwohner sollen von der Windenergieerzeugung finanziell profitieren. Vorteile aus dem Windpark für die Region sind:
Kommunalabgabe aus dem EEG 2021
Der Gesetzgeber hat mit dem EEG 2021 erstmals die Möglichkeit eingeräumt, Kommunen im Umkreis eines Windparks finanziell zu beteiligen. Jährlich können bis zu 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde an Gemeinden im 2,5 Kilometer-Umkreis ausgezahlt werden. Die Projektpartner haben sich darauf verständigt, diese Kommunalabgabe für den Windpark Südkämper Bruch zu zahlen. Konkret sind das laut aktueller Ertragsprognosen jährlich rund 39.000 Euro pro Windenergieanlage.
Gewerbesteuereinnahmen
Bis zu 99 Prozent der Gewerbesteuereinnahmen werden am Standort des Windparks gezahlt, nicht am Standort des Betreibers. Dies regelt eine Sondervereinbarung zwischen Alterric, der Stadt Aurich und dem zuständigen Finanzamt. Dadurch profitieren die betreffenden Gemeinden und deren Einwohner vor Ort von den Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windenergieprojekt.
Abgabe für gemeinnützige Zwecke
Zusätzlich verpflichten sich die Betreiber und die Landeigentümer zur Zahlung einer freiwilligen Abgabe für gemeinnützige Zwecke. Insgesamt 3.000 Euro pro Windrad sollen jährlich an gemeinnützige Projekte und Vereine gehen. Über die Verteilung der Gelder könnte eine örtliche Stiftung oder ein Förderverein entscheiden.
Finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten für Anwohner
Auf einer ersten Infoveranstaltung zum Projekt im Juni 2022 wurden die Anwohner zum Interesse an einer Beteiligung am Windpark sowie zu möglichen Beteiligungsmodellen befragt. Die Ergebnisse der Umfrage wurden bei der Auswahl der Beteiligungsmodelle berücksichtigt. Besonders dem vor Ort gegründeten Sprecherkreis war es ein Anliegen, für „jeden Geldbeutel“ einen Mehrwert durch den geplanten Windpark zu ermöglichen. Auf dieser Grundlage sowie unter Berücksichtigung der Vorgaben des geplanten Beteiligungsgesetzes in Niedersachsen bietet Alterric den Anwohnern ein individuelles Beteiligungskonzept.
Flächenanalyse für den Heidekreis
Karte Potenzialanalyse-Heidekreis
Hintergrund zur Potenzialanalyse: Das Land Niedersachsen muss gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) 2,2 Prozent der Landesfläche für die Windenergie ausweisen. Die Teilflächenziele der einzelnen Planungsregionen (Landkreise) sollen jedoch nicht pauschal festgelegt werden, sondern sich an realistischen Potenzialen orientieren. Dazu hat das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz die landesweite Flächenpotenzialanalyse in Auftrag gegeben. Daraus geht nun hervor, dass Umverteilungen nötig sind, um das 2,2-Prozent-Flächenziel für das Land zu erreichen. Für einige Landkreise sind mehr als 4 Prozent der Fläche nötig, andere können weniger als 1 Prozent zur Zielerreichung beisteuern. Für den Heidekreis wurden 2,55 Prozent berechnet. Das sind knapp 4.800 Hektar Kreisfläche.
Windkraft und Umwelt
Auswirkungen und Maßnahmen
Untersuchungen zu möglichen Schall- und Schattenemissionen haben manifestiert, dass die maximalen Schallbelastungen eingehalten werden können. Der Gesetzgeber hat Grenzwerte für Lärm bei Tag und bei Nacht festgelegt, die nachweislich eingehalten werden müssen. Auch die abschließenden Gutachten sind bereits erstellt und Gegenstand des eingereichten Genehmigungsantrags.
Um übermäßigen Schattenschlag auf Wohnhäuser zu vermeiden, hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass die theoretisch maximal mögliche Schattenwurfdauer auf ein Wohnhaus 30 Minuten am Tag und 30 Stunden im Jahr nicht überschreiten darf. Für die Windenergieanlagen wird dann eine Abschaltvorrichtung vorgesehen. Dazu werden Sensoren, die die Strahlung und die Beleuchtungsstärke messen, verwendet und die Windenergieanlagen sowie sämtliche betroffenen Wohnhäuser genau eingemessen. Für einzelne Wohnhäuser wird im Projekt Südkämper Bruch eine solche Abschaltautomatik eingesetzt. Die tatsächliche Beschattungsdauer ist beim Einsatz dieser Abschaltautomatik dann auf acht Stunden pro Jahr begrenzt.
Im Gebiet Südkämper Bruch wurden im Jahr 2021/22 bereits Brut- und Rastvogelkartierungen von einem qualifizierten Büro durchgeführt. Dabei wurden die artenschutzrechtlichen Vorgaben des Landes Niedersachsen streng eingehalten. Die naturschutzfachlichen Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt werden über das Bundesnaturschutzgesetz geregelt und in Form von Artenschutz- und Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. Die Fläche wird heute überwiegend landwirtschaftlich genutzt.
Dialog und Zusammenarbeit
Energiewende ist Teamwork – deshalb ist es uns wichtig, eine breite Akzeptanz für unsere Windparkprojekte zu erreichen. Alterric-Projekte entstehen im engen Austausch mit Kommunen und Grundeigentümern. Wir stehen für die Fragen der Anwohner zur Verfügung. Denn für uns lebt gute Nachbarschaft von Information und Austausch.
Ihre Fragen
Sprechen Sie uns gern an
So erreichen sie uns:
Alterric Deutschland GmbH
Martin Prisson
Vahrenwalder Straße 245-247
30179 Hannover
Telefon: +49 511 93678478
E-Mail: martin.prisson@alterric.com
Alterric Deutschland GmbH
Tamara Adam
Vahrenwalder Straße 245-247
30179 Hannover
Telefon: +49 511 93678466
E-Mail: tamara.adam@alterric.com
Kontakt des Sprecherkreises
E-Mail: windpark-suedkaemperbruch@web.de